Next Level Steuerberater: Thema Familienstiftung!
6. Juli 2020Platin Status Absolvent, Next Level Steuercoaching
Als Absolvent der höchsten Stufe (Platin Status) des Next Level Steuercoachings von Alexander Fischer, habe ich die Möglichkeiten dieses wertvolle steuerliche Know-how mit und für Sie zu realisieren.
Mein Ziel ist es, dass auch Sie von den zahlreichen legalen Steuertricks profitieren. Viele davon werden sogar vom Staat gewünscht und gefördert, sodass diese vom Finanzamt nicht beanstandet werden. Dazu bedarf es jedoch einer professionellen und steueroptimal durchdachten Umsetzung. Dabei kann ich Ihnen gerne bei der Wahl der für Sie passendste Steuergestaltung behilflich sein.
Prüfen Sie jetzt Ihr Steuersparpotenzial: hier klicken und kostenfreies Erstgespräch beantragen!Steuern sparen mit einer Familienstiftung
Um Sie in die Welt der Steuerexperten einzuführen, werfen wir zunächst einen Blick auf das Steuersparpotenzial durch eine Familienstiftung. So unterliegen z.B. die Mieteinkünfte auf Ebene der Stiftung einem Steuersatz i.H.v. lediglich 15,8 %, so wie bei einer vermögensverwaltenden GmbH. Allerdings kann die Stiftung Immobilien nach einer Haltedauer von 10 Jahren grundsätzlich steuerfrei veräußern, ähnlich wie bei Immobilien im Privatbestand. Somit kombiniert die Stiftung die steuerlichen Vorteile von einer vermögensverwaltenden GmbH mit den Vorteilen von Immobilien im privaten Besitz. Die Stiftung kann im Gegensatz zu einer GmbH mehrere Einkunftsarten haben, dies bedeutet, dass eine gewerbliche Tätigkeit der Stiftung nicht zu einer gewerblichen Infizierung der anderen Einkünfte der Stiftung führt. Ich als Next Level Steuerberater kann Sie gerne ausführlich zu diesem Thema beraten.
Vermögen absichern mit einer Familienstiftung
Die Stiftung ist ein eigenständiges Rechtssubjekt und gehört sich selbst. Da das Stiftungsvermögen nicht Ihnen gehört, sondern der Stiftung selbst, ist dieses vor dem Zugriff durch Ihre Gläubiger geschützt. So ist es Dritten, nach bestimmten Anfechtungsfristen, nicht möglich, in das Stiftungsvermögen zu vollstrecken. Sie als Stifter oder Stiftungsvorstand haben dennoch weiterhin die Kontrolle über das Stiftungsvermögen.
Wie wird eine Familienstiftung errichtet?
Zunächst bedarf es einer Schenkung oder Übertragung von Vermögen vom Stifter auf die Familienstiftung, um diese zu errichten. Empfohlen wird, dass die Übertragung einen Wert von ca. 100.000, – € hat, damit die Stiftung Ihren Zweck erfüllen kann. Dieser besteht – vereinfacht ausgedrückt – darin, das Vermögen rentabel anzulegen und die erwirtschafteten Gewinne zu reinvestieren oder an die Destinatäre (die Begünstigten) auszuschütten. Die Vermögensübertragung auf die Stiftung unterliegt grundsätzlich der Schenkungsteuer, allerdings kann diese durch eine gute steuerliche Beratung ganz oder teilweise vermieden werden. Dies ist jedoch abhängig von dem familiären Verwandtschaftsgrad zwischen dem Stifter und den Begünstigten sowie von der Art des übertragenen Vermögens (Immobilien, GmbH-Anteile, Depots, Aktien etc.).
Erbersatzsteuer
Ein großer Vorteil der Stiftung ist, dass die Schenkung an die Familienstiftung nur einmal zu Beginn stattfindet. Ist die Stiftung erst einmal errichtet, können mehrere Generationen der Familie gleichzeitig profitieren und Ausschüttungen als Destinatäre bekommen. Dabei muss das Familienvermögen nicht von einer Generation an die nächste vererbt oder verschenkt werden. Dem Fiskus entgehen dabei Unsummen an Schenkung- und Erbschaftsteuer. Um dies wenigsten ein bisschen auszugleichen, fällt alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer auf das Stiftungsvermögen an. Da jedoch der Zeitpunkt für die Berechnung der Erbersatzsteuer bereits im Voraus bekannt ist, lässt sich diese relativ einfach reduzieren oder sogar vollständig vermeiden. Außerdem gibt es die Möglichkeit diese in 30 Jahresraten zu begleichen, was einen erheblichen Liquiditätsvorteil bedeutet.